Liquidität
Die Krise eines Unternehmens zeigt sich durch die sich stark verschlechternde Liquidität bis hin zur Zahlungsunfähigkeit.
Bevor das Unternehmrn endgültig liquide ist, werden von der Geschäftsleitung erfahrungsgemäß Geldmittel aus allen erreichbaren Quellen (Gesellschafterdarlehen, Lieferantenkredit, Bank u.a.) in das Unternehmen gegeben, ohne zuerst die Ursachen zu analysieren und zu beseitigen.
Die Zahlungsunfähigkeit ist wie folgt definiert:
- Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschrittenwird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.
- Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10% seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10% erreichen wird.
- Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10% oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist.